Durch unsere erlangte Ausbildung und selbsterlangte Praxiserfahrung im Umgang mit Kunden, Bauherren und Investoren sind uns die Sorgen und Be­den­ken beiderseits sehr gut bekannt und ebenso sollte das vertragliche Ziel für beide Seiten nach Möglichkeit die gemeinsame Zufriedenheit sein.

Unser Bau-Sachverständigenbüro ist nicht nur durch die erlangte Sachverständigentätigkeit in der Lage Abrechnungs- und Schlussrechnungsprüfungen nach BGB oder VOB nachhaltig durchzuführen, viel mehr können wir auf einen langen Zeitraum durch unsere erlangten Erfahrungen aus selbstständiger Unternehmensführung zurückblicken in den Themen Vorplanung, Detailplanung, Ausführungen, Sichtung von bauphysikalischen Unterlagen und Machbarkeiten die im handwerklichen und im Ingenieurwesen tatsächlich handwerklich machbar sind und von Eigentümern und Investoren erwartet werden können.

Durch die erlangten Erfahrungen aus eigener Vorlageberechtigung und diversen Studiengängen sind wir fachlich in der Lage Abnahmen insbesondere zu den Fragestellungen von Abnahmen von:

  • Sondereigentum
  • Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechten
  • TGA Prüfungen

im Auftragsfeld der Vorplanung, Ausführungsanforderung, Ausführungsqualitätsansprüche und Abnahmefähigkeit im Auftragsfeld des ö.b.u.v. und zertifizierten Bau-Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Euro-Zert) zu prüfen und zu einem ordentlichen, für alle zufriedenstellenden Ergebnis zu führen.

Ebenso verfügt das Sachverständigenbüro über qualifizierte, kompetente Mitarbeiter, die Gesamterfahrung in der Praxis und Detailausführung im Hoch- und Tiefbau und Holzrahmenbau mit den richtigen persönlichen Umgangsformen gegenüber Investoren oder Bauherren, Gemeinden oder Stadtverwaltungen, Kreisverwaltung sowie Unternehmen sogenannte gezielte Qualitätsabnahmen oder Qualitätsbegleitung oder Überwachungen nebst Sanierungsüberwachungen nach den Grundlagen

  • der geltenden Normen
  • Merkblättern
  • BauBG und VOB/VOB im Bild
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • TGA-Prüfungen bei energetischen Anlagen von Wohnhausanlagen und Industrieanlagen

durchführen zu können.

Die Abrechnungsgrundlagen sind in diesem Sachverständigenwese das JVEG oder HOAI.

Unsere Leistungen

Abnahmen nach VOB / BGB / MaBV

Abnahmen Sondereigentum

Abnahmen Gemeinschaftseigentum

Abnahmen/Prüfungen von Kostenberechnungen nach DIN 276 Kostengruppen 100 bis 700

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.