Unser Immobilien- und Bau-Sachverständigenbüro verfügt über die technische Kompetenz für den Einsatz von sogenannten „UAS“, unbemannte Luftfahrtsysteme. Seit 2015 setzen wir derartige Flugdrohnen mit einem besonders hochwertigen, technischen Equipment, sowohl als Drohne wie auch als Zubehör zu Lande und zur Luftraumvermessung ein. Durch die erlangten Einsatzmöglichkeiten und die zwingende nachzuweisende Fernpilotenausbildung und Zulassungszeugnisse verfügt unser Bausachverständigenbüro natürlich über die neuen europaweit geforderten Zulassungen A1/A3 und A2. Hierdurch ist unser Bausachverständigenbüro in der Lage unbemannte Flugdrohnen bis zu einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg zu führen.

Die neuesten EU-Zulassungen nach den besonderen Anforderungen des Luftfahrtbundesamts ermöglichen uns einen bundesweiten Einsatz und natürlich ebenso in allen EU-Ländern und auch ratifizierten Ländern. Unsere „Intention“ und unser damaliger Entschluss zu diesen besonderen Möglichkeiten ist es, dass derartige Einsatzmöglichkeiten insbesondere im heutigen Bauwesen und im Planungswesen sowie im Hoch- und Tiefbau und Spezialbauten zur modernen Bestandsaufnahme und Beweissicherung sowie Schadensanalyse und Flugvermessungsaufgaben und ebenso auch zur Zustandsanalyse zu besonderen Bewertungsaufgaben und auch schwer zugängigen Brand-, Sturm- oder Hochwasserschäden im Schadensaufnahmemanagement und Analyse zwingend und nach den Marktanforderungen auch bei einem Immobilien- und Bausachverständigenbüro abrufbar sein müssen um sich marktkonform und besser dem Wandel stellen zu können und wir dadurch uns nach dem Entschluss im Jahr 2015 dem Markt besonders stellen können.

Folgende unbemannte Flugdrohnen werden verwendet:

1. Inspire II „Cine Core ZEMUSE x5s 2.1/Professional“ für den besonderen Einsatz „Photogrammetrie“, „Orthophoto“ und Beweissicherung
https://www.dji.com/de/inspire-2

2. Mavic 2 Pro Hasselblad L1D-20c Kamera 20 Megapixel/F2.8 bis F11 10 Bit-HDR Video“
https://www.dji.com/de/mavic-2

3. Mavic AIR2 „1/2 Zoll – Bildsensor 48 Megapixel Fotos und 4K Videos bei 60 fps“
https://www.dji.com/de/mavic-air-2

4. Phantom „P4 V.20 4K/60fps“
https://www.dji.com/de/phantom-4
 

(2+3+4 für den normalen Bereich Bauwesen – Tiefbau – sonstige Bestandsaufnahmen)

Aufgabenbereiche mittels Photogrammetrie

Wir führen unterstützend im Aufgabenbereich des Bau-Sachverständigenbüros und auch für den normalen gewerblichen Auftrag zu den Themen Bestandssicherung, Beweissicherung, Vermessungen und Kartierungen, horizontale und vertikale Flugmessungen aus. Durch das Erlangen der hochauflösenden Bilddaten und den rechnerunterstützten Bildüberlappungen und Programmunterstützungen ist natürlich die Lage und Höhengenauigkeit von der genauen Flughöhe sehr wichtig. Unsere Drohne (1.) vom Typ Inspire II ist in der Lage mit den qualitativen Objektsystemen und Flugsteuerungsapp Qualitätsstufen von 1 mm (z.B. Fassaden) und bis 2 cm Standortabweichungen (Gelände, Abraumdeponien, landwirtschaftliche Flächen oder Erschließungsflächen) im Modell-Bild zu fertigen.
Durch einen oder mehrere sogenannte Passpunkte oder besondere Vorgabemesspunkte könnten sogenannte Pixelwolken und Flächen oder Schnittprofile im genauen Maßstab für Berechnungen und Bauphasenprüfungen aufgezeichnet werden, die zur Planung und ebenso zu Abrechnungsmaßnahmen Verwendung finden erstellt und erstattet werden. Unsere Softwareunterstützung prüft vor Ausfertigung die Rechnergenauigkeit zwischen 1 mm bis zu 2 cm. Volumenberechnung und Flächenberechnung in m, m², m³ und Hektar sind durchaus möglich.

Anwendungsgebiete sind

  • Dokumentation im Zuge von Straßen und Schachtungsarbeiten
  • Beweissicherung in Straßenbau und Tiefbauarbeiten, im Bild = m, m², m³, Schnitt und Punktwolkendarstellungen ohne Sperrung von Arealen
  • Fassaden und Atlaserstellung von Gebäuden und Anlagen
  • Erstellung von maßstabgetreuen Bildern und Plänen
  • Dokumentation in der Archäologie
  • Erzeugen von Punktwolken als Datensatz für AutoCAD dwg. Format
  • Datensätze für Planungsbüros für z.B. die Erstellung von Bebauungsplänen
  • Bauwerks- und Risskartierungen
  • Konstruktionsüberwachungen an Anlagen z.B. Masten
Klicken Sie auf den unteren Button, um den externen Inhalt nachzuladen: YouTube

Sonstige Beweissicherungen und Bestandsmaßnahmen führen wir ausschließlich mit den Drohnentypen 2 und 4 aus für folgende Einsatzgegebenheiten

  • elementare Hochwasserschäden
  • nicht zugängige Schadensbereiche oder Brandschadensgebiete im Innen- und Außenbereich
  • Aufmaße von Dachanlagen und -flächen
  • Solaranlagen
  • Thermographie
  • Großanlagen im Indoor- und Outdoorbereich
  • Dach- und Flächenanalysen

Nachweis der erforderlichen Zulassung

Der Unterzeichner ist im Besitz einer Aufstiegserlaubnis gemäß § 15 Aba. 1 Nr. 7 LuftVO und kann den Nachweis der ausreichenden Kenntnis zur Steuerung von UAS Fluggeräten gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrsordnung erbringen.

Nachweis-ID UAS Fluggeräte-Anerkennungsnummer: 0921 DE AST009 vom 12.10.2017 mit Zulassung bis zum 11.10.2022

Somit werden dem Unterzeichner und Fernpiloten nach den Auflagen und den geprüften Personen-Ausbildungsnachweis erfüllt und genehmigt und ist in der Ausführungsberechtigung unbemannte ferngesteuerte Flugdrohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 kg zu führen in der Bundesrepublik Deutschland.

Zusätzlich weist der Fernpilot nach, dass er am 20.09.2021 & 27.09.2021 beim Luftfahrtbundesamt die Erweiterung zur gesamten europäischen Zulassung und den rezertifizierten Ländern den Fernpilotennachweis A1/A3 und A2 insgesamt mit allen Prüfungsanforderungen erfüllt hat.

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf der Seite. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, die Seite weiter zu verbessern.